Die Studie untersucht die ärztliche Verordnungspraxis bei patentfreien Wirkstoffen. Die Analyse ergibt, dass die Einsparmöglichkeiten durch Generika in der PKV vor allem von Personen genutzt werden, die erstmals auf einen Wirkstoff eingestellt werden. Während der Arzt Privatpatienten bei bereits bestehender Medikation vielfach nicht vom Original zum Generikum umstellt, greift er bei Erstverordnungen bevorzugt auf Generika zurück. Die Generikaquote liegt bei Erstverordnungen im Durchschnitt bei 65,0 % und damit 16,3 Prozentpunkte höher als bei Versicherten, die diesen Wirkstoff bereits in der Vergangenheit bezogen haben.
Die WIP-Studie verdeutlicht, dass Privatpatienten, die eine längerfristige Arzneimitteltherapie erhalten, in vielen Fällen ihr gewohntes Medikament weiter verordnet bekommen, auch wenn preisgünstige Generika verfügbar sind. Insbesondere direkt nach Ablauf des Patentschutzes machen viele PKV-Versicherte von der Möglichkeit Gebrauch, weiterhin ihr gewohntes Originalpräparat zu erhalten. Dies ist Ausdruck der verlässlichen Versorgung Privatversicherter. In der GKV werden dagegen fast alle Versicherten zwangsweise auf Generika umgestellt, wodurch die Therapietreue gefährdet wird.