Die Beitragssätze der Sozialversicherungen müssen bereits in der gegenwärtigen Legislaturperiode des Bundestags merklich angehoben werden und der Anpassungsbedarf wird sich weiter fortsetzen. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag steigt nach den vorgenommenen Vorausberechnungen von heute 40,05 % bis zum Jahr 2025 auf 42,8 % und bis zum Jahr 2030 auf 45 % der beitragspflichtigen Einkommen. Davon sind alle Zweige der Sozialversicherung betroffen. Die stärksten Steigerungen ergeben sich für die GKV – gefolgt von der GRV.