Neue WIP-Kurzanalyse zu den Verordnungen cannabinoidhaltiger Arzneimittel

03.06.2022

Seit 2017 können niedergelassene Ärzte Cannabisarzneimittel zu Lasten von GKV und PKV verordnen, es gilt damit vor allem die Palliativversorgung zu verbessern. In der GKV steht die Kostenerstattung unter dem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen. In der PKV gibt es diesen Genehmigungsvorbehalt nicht. Es sind jeweils die Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes zu beachten.

Auf Basis der Daten unseres PKV-Arzneimittelprojektes und von öffentlich zugänglichen Daten der GKV werden die Verordnungen der Cannabisarzneimittel seit 2017 ausgewertet und Erkenntnisse zur Versorgung abgeleitet.

Link zur WIP-Kurzanalyse "Verordnung cannabinoidhaltiger Arzneimittel in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Privatversicherten (2017-2020)"