Neue Medikamente kommen den Versicherten der Privaten Krankenversicherung (PKV) schneller zu Gute als den Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In den ersten Jahren nach der Zulassung innovativer Arzneimittel haben Privatversicherte einen deutlich überproportionalen Nutzungsanteil. Während die Zahl der abgegebenen Packungen von neuen Medikamenten im ersten Jahr nach deren Markteintritt in der PKV im Durchschnitt um 108,4% zunahm, stieg sie in der GKV um 81,7%. Auch zwei Jahre nach Markteintritt ist der Anstieg in der PKV (+34,1 %) deutlich höher als in der GKV (+10,6 %). Erst ab dem dritten Jahr nach Zulassung lässt sich für die GKV eine stärkere Zunahme der Verordnungszahlen feststellen. Dies ist ein Ergebnis des neuen Jahresberichts des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zur Arzneimittelversorgung von Privatversicherten. Eine Ursache für die anfangs zurückhaltende Verordnung neuer Medikamente bei GKV-Versicherten sieht das WIP darin, dass der Arzt erst nach abgeschlossener Preisverhandlung der GKV beurteilen kann, ob das neue Medikament im Vergleich zu anderen Wirkstoffen aus Sicht der gesetzlichen Kassen wirtschaftlich ist.
Darüber hinaus befasst sich das WIP erstmals auch mit Nachahmerpräparaten bei Biopharmazeutika, den so genannten Biosimilars. Die Analyse zeigt hier, dass bei den Wirkstoffen die Biosimilar-Quoten der GKV höher sind als in der PKV.
Der WIP-Arzneimittelbericht verdeutlicht, wie sich PKV und GKV mit ihren unterschiedlichen Rollen und Funktionen im deutschen dualen Gesundheitssystem gegenseitig ergänzen. Die Analyse basiert auf den neuesten verfügbaren Daten des GKV-Arzneiverordnungs-Reports sowie von INSIGHT Health und den 2015er Arzneimittelabrechnungsdaten von PKV-Unternehmen, die zusammen fast 90 % des PKV-Marktes repräsentieren.
Die WIP-Studie „Arzneimittelversorgung der Privatversicherten 2017, Zahlen, Analysen, PKV-GKV-Vergleich“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden.
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