WIP-Pressemitteilung: Soziale Pflegeversicherung - Hoher Finanzdruck lässt fortlaufende Beitragssatzanstiege erwarten

13.05.2024

Der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird auf absehbare Zeit kontinuierlich steigen müssen. Wenn die Ausgaben und die Einnahmen in der SPV wie in den letzten zwanzig Jahren zunehmen, wird der Beitragssatz im Jahr 2040 mehr als doppelt so hoch sein wie heute. Nach den neusten Vorausberechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) wird ein SPV-Mitglied ohne Kinder (Beitragssatz heute: 4,0 Prozent) im Jahr 2030 einen Beitragssatz von 5,9 Prozent und im Jahr 2040 sogar von 9,2 Prozent entrichten müssen. Den Hintergrund der Entwicklung bildet der deutlich stärkere Anstieg der Ausgaben (durchschnittlich +5,7 Prozent) im Vergleich zu den Einnahmen (durchschnittlich +2,0 Prozent). Wie das WIP aufzeigt, würde allerdings auch bei einem Gleichlauf von Ausgaben und Einnahmen allein aufgrund der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen der Beitragssatz zunehmen, jedoch in geringerem Maße.

Die mehrfache Erhöhung der Leistungsansprüche durch den Gesetzgeber hat die Finanzierungslage zusätzlich zur demografischen Situation verschärft. So führten die Pflegestärkungsgesetze I und II bereits im Einführungsjahr zu sehr hohen Ausgabensteigerungen von 13,4 Prozent (2015) bzw. 22,9 Prozent (2017) und auch in den Folgejahren zu einem höheren Ausgabenniveau.

Zudem wird das erforderliche Finanzvolumen von Leistungsanpassungen unterschätzt. So ging die Bundesregierung für die Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen (§ 43c SGB XI) für das Jahr 2022 von Mehrausgaben von 2,75 Mrd. € aus. Tatsächlich dürften die Ausgaben bei 3,6 Mrd. € gelegen haben. Für 2024 sind laut den WIP-Berechnungen voraussichtlich sogar Ausgaben in Höhe von 5,4 Mrd. € zu erwarten.

Die zentrale Frage bleibt deshalb, ob und inwieweit die Diskrepanz zwischen Entwicklung der Einnahmen- und Ausgabenseite zukünftig verringert und ein nachhaltiger Reformansatz für die SPV gefunden wird. Vorschläge für kapitalgedeckte Absicherungen liegen vor.

Link zur WIP-Kurzanalyse: „Die Zukunftsfähigkeit der Sozialen Pflegeversicherung“

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