Das WIP hat die Nutzung neuer Medikamente in den ersten vier Jahren nach ihrer Zulassung analysiert und dabei die Marktanteile der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgewertet. Die Daten zeigen ein zurückhaltendes Verordnungsverhalten der Ärzte bei GKV-Versicherten, wogegen Privatversicherte direkt ab dem ersten Jahr Zugang zu den neu zugelassenen Arzneimitteln erhalten. Damit erweist sich die PKV als Motor zur Markteinführung innovativer Medikamente.
Untersucht wurden die neu zugelassenen Medikamente des Jahrgangs 2014 in ihren ersten vier Jahren bis 2017. Im Jahr der Zulassung lag der PKV-Marktanteil hier bei 33,1 %. Im zweiten und dritten Jahr betrug er etwa 15 % und im vierten Jahr erreichte er schließlich mit 10,4 % den PKV-Bevölkerungsanteil von 11 % der Versicherten. Somit dauert es im Schnitt bis zu vier Jahre, bis neue Medikamente vollständig in der Versorgung der GKV angekommen sind. Da die absoluten Verordnungsmengen in der PKV tendenziell stabil bleiben, zeigt der sinkende PKV-Marktanteil quasi spiegelbildlich die nach 3 bis 4 Jahren wachsenden Verordnungszahlen in der GKV, bis ihr Marktanteil sein Normalmaß erreicht. Das zögerliche Verordnungsverhalten der Ärzte bei gesetzlich Versicherten ändert sich schrittweise erst nach der offiziellen Festlegung des Zusatznutzens und des Erstattungsbetrages. Danach steigt die Rechtssicherheit für Ärzte und damit auch die Verordnungszahlen für neue Medikamente für GKV-Versicherte.
Der schnellere Zugang zu neuen Medikamenten zeigt sich bei Privatversicherten über alle Zusatznutzenkategorien laut der Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Bemerkenswert: Bei Medikamenten ohne Zusatznutzen steigen nach Abschluss der Preisverhandlungen die Verordnungszahlen in der GKV deutlich, während sie in der PKV tendenziell zurückgehen.
Die Unterschiede in der Arzneimittelversorgung zwischen GKV und PKV sind die Folge der erheblichen Einflussnahme der GKV auf die Arzneimittelversorgung über verschiedene Akteure (Pharmaunternehmen, Ärzte, Apotheken, Patienten) und auf unterschiedlichen Ebenen (zentral, KV-Regionen). Für die PKV gelten diese Vorgaben nicht, dort sind allein medizinische Kriterien maßgebend.
Die Analyse basiert auf Arzneimittelabrechnungsdaten von PKV-Unternehmen, die 88 Prozent des PKV-Marktes repräsentieren, sowie auf Daten des GKV-Arzneiverordnungs-Reports und von Insight Health.
Link zur WIP-Analyse "Arzneimittelversorgung von Privatversicherten 2019"
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