Im März 2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft. Dieses Gesetzt regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen.
Das WIP hat auf der Basis von Arzneimittelrechnungsdaten des Jahres 2017 die Verordnungszahlen cannabinoidhaltiger Fertigarzneimittel und Rezepturen ermittelt. Die GKV-Daten stammen aus dem aktuellen Arzneiverordnungs-Report.
Die PKV-Verordnungszahlen für cannabinoidhaltige Arzneimittel befinden sich in der Größenordnung, die anhand des PKV-Versichertenanteils zu erwarten waren. So liegt der PKV-Verordnungsanteil des Cannabis-Fertigarzneimittel Canames an allen Verord-nungen, die zu Lasten der GKV oder PKV abgegeben wurden, bei 11,2 %.
Die Auswertung lässt den Schluss zu, dass sich die Versorgung mit cannabinoidhaltigen Arzneimitteln, die die Gesetzgebung 2017 ermöglicht hat, nicht zwischen GKV- und PKV-Versicherten unterscheidet.
PDF-Version der Kurzanalyse