Das WIP widmet sich in dieser Studie erstmals der Versorgung Privatversicherter mit Hebammenleistungen. Für das Jahr 2013 konnten Ausgaben der Privatversicherten für ambulante Hebammenleistungen in Höhe von 79,0 Millionen Euro berechnet werden. Würde auch bei Privatversicherten die Abrechnung nach den Gebührensätzen des GKV-Kollektivvertrages erfolgen, lägen die Ausgaben bei 36,5 Millionen Euro. Im Durchschnitt können die Hebammen bei privatversicherten Müttern das 1,86-fache der GKV-Leistungen abrechnen.
Mit den vorliegenden Zahlen liegen erstmals Daten zur Bedeutung der PKV für die Vergütung der freiberuflichen Hebammen vor. Es wird deutlich, welche erheblichen finanziellen Leistungen die PKV in unserem Gesundheitssystem beisteuert, damit Hebammen ihrer unverzichtbaren Fürsorge zur Gesundheit von Schwangeren, jungen Müttern sowie Neugeborenen nachgehen können.