Das WIP-Diskussionspapier vergleicht die Kosten für Laboratoriumsuntersuchungen je Versicherten von GKV und PKV (inklusive Beihilfe). Hierbei handelt es sich um technische Einzelleistungen und daher kann der Umfang der erbrachten Leistungen durchaus miteinander vergleichen werden, obwohl die einzelnen Leistungen in GKV und PKV nach unterschiedlichen Regelwerken liquidiert werden.
Für die Studie wurden die Laborkosten der PKV aus einer Stichprobe von ambulanten ärztlichen Rechnungen ermittelt, die das WIP von den 21 größten Mitgliedsunternehmen nach einem repräsentativen Erhebungsverfahren übermittelt bekommt.
Es fällt auf, dass die Laborleistungen pro Versicherten in der PKV mehr als viermal höher ausfallen als in der GKV. Dieses bemerkenswerte Ergebnis gibt insofern zu denken, da die PKV-Kosten wegen nicht eingereichter Rechnungen (Selbstbehalte, Beitragsrückerstattung) tendenziell sogar zu niedrig angesetzt sind. Das Verhältnis PKV/GKV verschöbe sich noch weiter zu Ungunsten der PKV, berücksichtigte man den höheren Anteil an älteren Versicherten in der GKV mit der damit verbundenen Morbidität und der entsprechend höheren Inanspruchnahme von Laboratoriumsleistungen. Aus den Ergebnissen folgt, dass - bei gleichen Laborkosten je Versicherten - PKV und Beihilfe im Beobachtungszeitraum ein Einsparpotenzial von mindestens 720 Mio. € zu verzeichnen gehabt hätten, wäre die PKV auf GKV-Niveau.
Aus den Resultaten leitet sich direkt die Notwendigkeit einer Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, denn die Überzahlung im Bereich der Laborleistungen ist selbst bei Akzeptanz eines gewissen Mehrumsatzes nicht zu rechtfertigen.