Die Ausgabendifferenz zwischen PKV und GKV im Bereich Laborleistungen hat sich im Jahr 2008 im Vergleich zu den Vorjahren noch einmal deutlich vergrößert.
Waren die Pro-Kopf-Laborkosten für Privatversicherte im Jahr 2004 bereits 4,2mal höher als die für Kassenpatienten, so hat sich dieses Missverhältnis in 2008 um 19 % auf das 5-fache erhöht. Die Ausgaben der PKV je Versicherten stiegen in diesem Zeitraum von 100 auf 129 Euro, die der gesetzlichen Kassen dagegen nur von 24 auf 26 Euro.
Die Unterschiede bei den Laborkosten zwischen PKV und GKV sind umso gravierender, da es sich hier um hoch technisierte, standardisierte und automatisierte Leistungen handelt, die keinen Zusatznutzen, wie beispielsweise mehr Service oder mehr Qualität, enthalten.
Da rund 80 % der Laborleistungen von den auftraggebenden Ärzten in eigener Praxis erbracht werden, ist ein Grund für dieses Ergebnis auch im ökonomischen Anreiz zur Mengenausweitung zu sehen.
Insgesamt unterstreicht die aktuelle WIP-Studie die dringende Reformbedürftigkeit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die bereits in der vorangegangenen Untersuchung angemerkt wurde (siehe WIP-Diskussionspapier 6/2009).