Schwerpunkt der Studie ist eine Bestandsaufnahme zur Situation des Wettbewerbs in der GKV. Seit 1992 wird in der Gesundheitspolitik von Wettbewerb als Grundprinzip gesprochen und die seitdem mehr als 40 Gesundheitsreformgesetze verfolgen alle das Ziel der Stärkung des Wettbewerbs. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) des Jahres 2007 stellt hier keine Ausnahme dar. Dennoch schafft es das Gesetz nicht, eine klare Richtung zu tatsächlich mehr Wettbewerb vorzugeben. Es verbleibt stattdessen bei einer Dualität aus Wettbewerbs- und Einheitsphilosophie.
Im Einzelnen vergleicht die vorliegende Studie die Wettbewerbsorientierung vor und nach dem GKV-WSG. Zudem wird diskutiert, ob "Beitrag" und "Leistung" in der GKV überhaupt Ausdruck von Wettbewerb sein können. Hierbei wird deutlich, dass gegebene Möglichkeiten zur Beitrags- und Leistungsdifferenzierung nicht unbedingt etwas mit den Idealvorstellungen der Wettbewerbstheorie zu tun haben müssen. Ebenfalls wird kritisch überprüft, ob bestehende Beitrags- und Leistungsdifferenzen zwischen den einzelnen Krankenkassen wirklich Unterschiede ausdrücken oder eher eine "Fassade ohne Substanz" sind.