Der Begründungsansatz für die Forderungen nach einer Pflegebürgerversicherung oder einen Finanzausgleich zwischen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) und der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) greift zu kurz.
Das PPV-Kollektiv altert deutlich schneller als das SPV-Kollektiv, so dass der Anteil von Pflegebedürftigen mittelfristig in der PPV höher sein wird als in der SPV. Bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen in der SPV um 13 Prozent, in der PPV dagegen um 74 Prozent steigen. Privatversicherte Pflegebedürftige sind zudem teure Pflegefälle. Bereits jetzt weist die PPV je Pflegebedürftigen um gut 18 Prozent höhere Leistungsausgaben auf. Während aber die PPV mit ihren Alterungsrückstellungen für die demografische Entwicklung gezielt vorsorgt, geschieht das im Umlageverfahren nicht.
Die Studie kommt damit zu dem Fazit, dass die Etablierung eines Systems, welches PPV-Versicherte in die Finanzierung der SPV einbezieht, nicht nachhaltig ist und sogar fatal für die SPV wäre.