Die Auswertung von Arzneiverordnungsdaten des Jahres 2005 von vier PKV-Unternehmen und der Vergleich mit Daten des Arzneiverordnungsreportes der GKV zeigen im Bereich der Generika deutliche Unterschiede in der Verordnungspraxis auf.
Während bei Privatversicherten weniger als die Hälfte aller Verordnungen von patentfreien Wirkstoffen auf Nachahmerpräparate entfallen, sind es in der GKV fast 80 %. Nur bei 4 der untersuchten 76 Wirkstoffe ist die Generikaquote bei Kassenpatienten niedriger als bei Privatversicherten. Aus der Studie geht jedoch auch hervor, dass bei fast der Hälfte aller untersuchten Wirkstoffe Privatversicherte in der Mehrzahl der Verordnungen ein Generikum erhalten. Bei acht Wirkstoffen liegt die Generikaquote in der PKV sogar bei über 80 %.