Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 mit dem Sozialgesetzbuch XI als „fünfte Säule“ der Sozialversicherung in Form eines Umlagesystems eingeführt. Die Einführung einer rein umlagefinanzierten Pflegeversicherung kann in der anstehenden Reform der Pflegeversicherung beseitigt, umgekehrt oder aber auch bekräftigt werden. Das hängt unmittelbar von der in der politischen Diskussion stehenden und den später zu verwirklichenden Reformalternativen in der Pflegeversicherung ab. Alle Reformalternativen – von der Bürgerpflegeversicherung bis hin zum Übergang zur vollständigen Kapitaldeckung - werden in diesem Diskussionspapier als Synopse skizziert charakterisiert, gegenübergestellt und bewertet.