Diese WIP-Studie unterzieht die GKV-Familienversicherung einer näheren Betrachtung. Dabei werden die von Familien gezahlten Beiträge den beanspruchten Leistungen gegenübergestellt. Von einem positiven Beitrag zur Familienförderung lässt sich grundsätzlich dann sprechen, wenn die Familien mehr an Leistungen beanspruchen als sie tatsächlich an Beiträgen bezahlen müssen.
Im Jahr 2006 ist die Durchschnittsfamilie mit 1,4 Kindern Nettozahler und finanziert mit ihren Beiträgen die Gesundheitsausgaben anderer mit. Selbst bei der für die Bevölkerungskonstanz notwendigen Geburtenrate von 2,1 Kindern pro Frau ist dies noch so. Erst bei drei Kindern decken die Zahlungen in etwa die eigenen Gesundheitsausgaben. Die Analyse der Profile zeigt deutlich, warum es zu diesem familienpolitisch ungünstigen Ergebnis kommt. Die größte Differenz zwischen den Beitragseinnahmen und den Leistungsausgaben besteht im Alter jenseits der Phase der Erwerbstätigkeit. Ein erheblicher Teil der Beitragseinnahmen in der GKV wird für Rentner benötigt, die zudem nur unterdurchschnittlich zum Beitragsaufkommen beitragen. Damit ist das Umlageverfahren in der GKV vor allem darauf ausgerichtet, den Ausgleich „Jüngere für Ältere" zu organisieren. Die Belastung der GKV als System für diesen Ausgleich ist so groß, dass der Familienausgleich faktisch keine Wirksamkeit entfalten kann. Tatsächlich muss eine Familie mit zwei Kindern, die über ein ohnehin nicht sehr großzügiges Durchschnittseinkommen verfügt, mit ihren Beiträgen die Krankenversorgung eines Rentners selbst dann finanziell unterstützen, wenn es sich um einen wohlhabenden Rentner handelt.
Durch den hohen Ausgleichsbedarf, den die steigenden Ausgaben im Alter und die sinkenden Beiträge verlangen, findet eine wirkliche Entlastung der Familien im Durchschnitt tatsächlich nicht statt.