Beim jetzigen Leistungsniveau und bei Einhaltung einer 40 %-Grenze für die Sozialversicherungsbeiträge müssen schon in dieser Legislaturperiode bis 2025 zusätzliche 144 Mrd. Euro Bundeszuschüsse an die Sozialversicherung aufgebracht werden. Bis zum Jahr 2030 sind es dann bereits 517 Mrd. Euro zusätzlich. Dies ist ein Ergebnis der Studie zur finanziellen Lage der Sozialversicherung, für die Prof. Thiess Büttner (FAU Erlangen-Nürnberg) und Prof. Martin Werding (Ruhr-Universität Bochum) gewonnen werden konnten.
Unter dem geltenden Recht und ohne Berücksichtigung der 40 %-Grenze müssten die Beitragssätze der Sozialversicherungen laut der Untersuchung bereits bis 2030 auf 45 % angehoben werden. Der Großteil dieses Anstiegs der Beitragssätze würde dabei auf die kommenden vier Jahre, mithin auf die neue Legislaturperiode des Bundes, entfallen.
Die Autoren schlussfolgern, dass ohne Strukturreformen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen, die die Entwicklung ihrer Ausgaben spürbar dämpfen, eine Stabilisierung der Beitragssätze schwerlich gelingen dürfte.