Der Koalitionsbeschluss zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung führt ab 2008 in der Versorgung älterer Menschen zu drei zentralen Verbesserungen. Der dadurch ausgelöste zusätzliche Finanzierungsbedarf soll durch eine Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes zur Jahresmitte 2008 aufgefangen werden. Anhand von Modellrechnungen wird der Realitätsgehalt dieser Aussage untersucht.
Es zeigt sich, dass mit der Reform zwar eine Dynamisierung der Leistungen stattfindet, sie bleibt aber zunächst bis 2015 immer noch hinter der allgemeinen Preissteigerung zurück. Ab 2030 ist eine deutliche Beschleunigung der Beitragssatzentwicklung festzustellen, die allerdings politisch bisher nicht thematisiert wurde. Die Demographieanfälligkeit der Umlagefinanzierung macht sich hier stark bemerkbar.