Das WIP-Diskussionspapier stellt die Liquidationspraxis im ambulanten ärztlichen Versorgungssektor unter besonderer Berücksichtigung der radiologischen Leistungen dar. Letztere sind in Abschnitt O. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt und umfassen Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztherapie und Strahlentherapie. Datengrundlage ist eine Stichprobe von ca. 40.000 anonymisierten ambulanten und stationären ärztlichen sowie zahnärztlichen Rechnungen der 21 größten PKV-Unternehmen, die in einem repräsentativen Erhebungsverfahren ausgewählt wurden. Die Vergleichsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstammen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Die Analyse bezieht sich auf die Jahre 2004 bis 2006.
Im Ergebnis betragen die Ausgaben für strahlendiagnostische Leistungen in der ambulanten Versorgung je GKV-Versicherten 27 € im Jahr 2006. Der Vergleichswert für Privatversicherte (inklusive Beihilfe) liegt bei 99 €. Somit wurde in der PKV mehr als das Dreifache für radiologische Leistungen gezahlt als in der GKV. Dieses Verhältnis gilt auch bei Herausrechnung der Strahlentherapie, die in den GKV-Daten nicht erfasst ist. Zudem sind in der GKV von 2004 bis 2006 die Ausgaben je Versicherten um rund 4 % gestiegen, in der PKV betrug der Anstieg 10 %.
Insbesondere die deutlich höheren Pro-Kopf-Ausgaben für radiologische Leistungen in der PKV sind diskussionswürdig. Neben qualitativen Unterschieden können hier höhere Preise für vergleichbare Leistungen in der PKV sowie ein Mengeneffekt („Überdiagnostik“) für die unterschiedlichen Pro-Kopf-Ausgaben verantwortlich sein. Weil Radiologen in der Regel auf Zuweisung tätig werden, kann ein ökonomisches Eigeninteresse für eine Mengenausweitung ausgeschlossen werden. Allerdings gibt es einen Trend, vermehrt radiologische Leistungen direkt in der eigenen Praxis zu erbringen.