In dieser WIP-Studie wird untersucht, ob die Einführung einer Teilkapitaldeckung in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) Vorteile gegenüber dem Fortführen des Umlageverfahrens und einer vollständigen Umstellung auf ein Kapitaldeckungsverfahren bringt.
Aufgrund der demographischen Veränderungen führt die Umlagefinanzierung der SPV zu einer Ungleichbelastung der Generationen. Heute ältere Generationen, die bisher wenig in die Pflegeversicherung einbezahlt haben, profitieren von der Umlage, wogegen die jungen und nachwachsenden Generationen eine größere Finanzierungslast zu tragen haben werden. Grundsätzlich erfüllt das Kapitaldeckungsverfahren die Anforderung eines fairen Generationenvertrags am besten, da jede Generation für ihr eigenes Pflegerisiko Vorsorge trifft. Ein bestehendes Umlagesystem in ein kapitalgedecktes zu überführen, verursacht aber hohe Umstellungskosten, die zu unzumutbaren Belastungen einzelner Generationen führen können und folglich politisch nur schwer umsetzbar sind.
Eine Lösung bietet das vom WIP in dieser Studie neu vorgestellte Teilkapitaldeckungsverfahren. Nach diesem Finanzierungsverfahren wird die Umlagefinanzierung in dem Maße abgeschmolzen, wie es zu wenige Kinder in der Gesellschaft gibt, um das Umlageverfahren auf lange Sicht zu gleichbleibenden Konditionen weiterführen zu können. Als Ausgleich für die schwindende Leistung aus der Umlage für die Personen, die keine oder zu wenige Kinder zur Welt gebracht haben, wird eine kapitalgedeckte Vorsorge aufgebaut. Damit ist ein Finanzierungsverfahren entwickelt, welches einen fairen Generationenvertrag beinhaltet und nicht zu unfairen Umstellungskosten von der Umlage auf das neue Verfahren führt.