Die unterschiedliche Innovationsmotorik in der PKV im Vergleich zur GKV bildet den Untersuchungsgegenstand der Studie. Die Autoren können nachweisen, dass medizinische Innovationen in der ambulanten ärztlichen Versorgung von der PKV deutlich früher erstattet werden als in der GKV. Dazu wurden 29 Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu neuen Methoden aus den Jahren 2010 bis 2019 untersucht.
Die Studie ergab, dass die Genehmigung dieser neuen Methoden für die GKV-Versorgung, abhängig von der Nutzenbewertung des G-BA, zwischen 14 Monaten und 18 Jahren gedauert hat. Im Vergleich dazu wurden die vom G-BA positiv bewerteten Innovationen in der PKV oft erheblich früher erstattet. Hintergrund sind die sehr unterschiedliche Verfahrensabläufe im GKV- und PKV-System. In der PKV sind – ohne aufwändigen Genehmigungsprozess – grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen abrechnungsfähig. Die Autoren sehen dabei ein Spannungsfeld zwischen frühem Zugang der Patienten zu neuen Methoden einerseits sowie Kostenkontrolle und evidenzbasierter Qualitätssicherung andererseits.
Bei der Untersuchung handelt es sich um den zweiten Band der Schriftenreihe des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Autoren sind Dr. Anke Walendzik, Carina Abels und Prof. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen und dem Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement. Die Studie ist über den untenstehenden Link als sogenanntes Flipbook hinterlegt. Darüber hinaus kann es im Buchhandel sowie als E-Book erworben werden
Link zum Flipbook "Umsetzung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die vertragsärtzliche Kollektivversorgung und in die privatärztliche ambulante Versorgung"
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