Die Studie beleuchtet die ambulant-ärztliche Versorgung in den ersten beiden Pandemiejahren (2020, 2021). Die Untersuchung betrachtet auf Basis einer Auswertung von GOÄ-Abrechnungsdaten den Verlauf der Inanspruchnahme über die verschiedenen COVID-19-Pandemiewellen und für verschiedene Leistungsarten.
Trotz vielfältiger Maßnahmen der Kontaktbeschränkung sowie der Angst vor Ansteckung ging die Gesamtanzahl der abgerechneten GOÄ-Leistungen 2020 im Vergleich zu 2019 nur um 3,1 % zurück. Im Jahr 2021 war sogar schon wieder ein Anstieg um 2,8 % zu verzeichnen. Es wurde 2021 aber noch nicht das Vor-Pandemieniveau (2019) erreicht.
Die einzelnen Abschnitte der GOÄ waren unterschiedlich betroffen: Besonders starke Rückgänge waren im Jahr 2020 in der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde mit 9,2 % sowie in der Augenheilkunde und bei physikalisch-medizinischen Leistungen mit jeweils 4 % zu erkennen. Dagegen zeigen sich in der Urologie (+0,6 %), der Chirurgie/Orthopädie (+0,6 %) sowie beim Labor (+0,1 %) bereits im ersten Pandemiejahr leichte Zuwächse. Ein Sonderfall sind die nichtgebietsbezogenen Sonderleistungen. Sie stiegen um 25,6 %, was vor allem durch die Hygienepauale (Ziffer 245) beeinflusst wurde.
Bei Kindern unter 5 Jahren ging die Leistungsinanspruchnahme 2020 überproportional um 9 % und 2021 um 3 % im Vergleich zu 2019 zurück.
Bei Leistungen, die als verschiebbar gelten, sind in Abhängigkeit vom Pandemieverlauf besonders deutliche „Vermeidungseffekte“ erkennbar. So zeigt sich bei Früherkennungsuntersuchungen (GOÄ-Ziffer 29) im April 2020 ein Rückgang um 52 %. Im Juni 2020 sehen wir einen Nachholeffekt (+25,2 % im Vergleich zum Vorjahr). Bei nicht verschiebbaren Leistungen (exemplarisch Betreuung bei Zentrums-/Praxisdialyse (GOÄ-Ziffer 792)) zeigen sich nur moderate Schwankungen der Inanspruchnahme im Jahresverlauf.
Grundlage der Untersuchung sind die GOÄ-Abrechnungsdaten von 2,59 Millionen Privatversicherten, die uns von elf PKV-Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden.