Um die Haushalte von Bund und Ländern nicht mit weiteren Ausgaben zu belasten und damit das Einhalten der „Schuldenbremse“ nicht zu gefährden, werden in der aktuellen Legislaturperiode neue Gesetzesvorhaben, die eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren sind, der GKV zugewiesen. Dies ist ordnungspolitisch nicht sachgerecht.
Forderungen, auch die PKV an der Finanzierung zu beteiligen, übersehen – neben formal-juristischen Gründen – die Mehrausgaben, die Privatversicherte bereits jetzt im Gesundheitswesen zum Nutzen aller leisten. Der dabei geleistete Beitrag beträgt allein im Jahr 2015 13,05 Mrd. € (1.478 € je PKV-Versicherten). Darin sind 1,25 Mrd. € Steuerzuschüsse enthalten, die zu Gunsten der GKV von Privatversicherten aufgebracht werden.
Der PKV-Mehrumsatz und die finanzielle Beteiligung der Privatversicherten am Steuerzuschuss sind um ein Vielfaches höher als die finanziellen Forderungen an die PKV im Zuge der Gesetzgebungsverfahren dieses Jahres. Dabei bleibt noch völlig unberücksichtigt, dass die GKV eine pauschale, also nicht zweckgebundene Abgeltung für versicherungsfremde Leistungen über den Bundeszuschuss erhält. Die PKV müsste diese Leistungen ausschließlich aus Versichertengeldern finanzieren.