Das vorliegende WIP-Diskussionspapier skizziert die Ziele von Wahltarifen in der GKV.
Seit dem 1. April 2007 haben die gesetzlichen Kassen die Möglichkeit, im Wettbewerb um Versicherte, Wahltarife mit originär privatversicherungsrechtlichen Elementen einzusetzen. So sollen unter anderem Selbstbehalte und Beitragsrückerstattungen dafür sorgen, dass – ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung (PKV) – diejenigen Versicherten, die eine höhere Selbstbeteiligung an den Behandlungs- oder Medikamentenkosten akzeptieren, vergleichbar niedrigere Beiträge zahlen oder am Jahresende einen Teil ihrer Beiträge zurückerstattet bekommen.
In einer theoretischen Analyse zeigt das Papier, dass Wahltarife in der GKV systemwidrige Tarifdifferenzierungen sind. Die Systemwidrigkeit von Tarifdifferenzierungen in der GKV wird dabei anhand der Kalkulation von Beitragsdifferenzierungen in der PKV und GKV analytisch exakt belegt. Die Folgen für den Versicherten lassen sich mit Entsolidarisierung zwischen "Krank" und "Gesund" auf der einen und Leistungseinschränkungen auf der anderen Seite beschreiben. Das hat auch europarechtliche Konsequenzen. Weil der Europäische Gerichtshof die Unternehmereigenschaft der Sozialversicherungsträger nur dann verneint, wenn sie nach dem Grundsatz der Solidarität (ohne Gewinnzweck) arbeiten, weist das Diskussionspapier zurecht darauf hin, dass die GKV durch das Angebot von entsolidarisierenden Wahlleistungen den Status einer Sozialversicherung verlieren könnte.