Nachhaltig ist ein soziales Sicherungssystem dann, wenn es unter herrschenden Rahmenbedingungen – theoretisch bis in Unendliche – weiterlaufen kann wie bisher und keine Ungleichbehandlung der Generationen auftritt. Auf diese Definition lässt sich das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2021 herunterbrechen. Es bedeutet in der Konsequenz, dass die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (GKV und SPV) nicht nachhaltig ist. Die Finanzierung in GKV und SPV führen zu ungleichen Beitragsbelastungen über das Erwerbsleben in Abhängigkeit vom Alter, wobei die zu erwartende Beitragssatzsteigerungen die unterschiedliche Beitragsbelastung der Generationen noch weiter verschärfen wird.
Unser WIP-Kommentar sortiert die Diskussion um die Nachhaltigkeit der sozialen Sicherungssysteme und geht auch den Ursachen für die fehlende Nachhaltigkeit nach. Es gilt die Finanzierung von Krankheits- und Pflegerisiken kritisch unter dem Blickwinkel der Generationengerechtigkeit zu betrachten und nachhaltige Finanzierungswege zu stärken.