Seit Anfang des Jahres 2011 können die privaten Krankenversicherungsunternehmen die vorher nur der GKV zugestandenen Herstellerrabatte einfordern und damit ihre Arzneimittelausgaben senken. Das so erzielte Einsparvolumen darf laut Gesetz ausschließlich zur Vermeidung und Begrenzung von Prämienerhöhungen sowie zur Prämienermäßigung bei den Versicherten verwendet werden.
Nach einer Prognose des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) ist dabei bereits für das Jahr 2011 mit einem Einsparvolumen von etwa 160 Millionen Euro zu rechnen. Damit können die Arzneimittelausgaben in der PKV um voraussichtlich ca. 7 % reduziert werden. Einsparungen in ähnlicher Größenordnung fallen zudem bei den Beihilfeträgern an.
Die Arzneimittelpreise für PKV und GKV rücken aufgrund der nunmehr beiden gewährten Rabatte dichter zusammen. Lagen die Arzneimittelausgaben pro Verordnung bislang in der PKV um 10,2 % höher als in der GKV, beträgt die Differenz aktuell noch 7,7 %. Es verbleibt damit aber weiterhin ein Kostenvorteil für die GKV, der unter anderem aus dem nur ihr per Gesetz gewährten Apothekenrabatt und aus der im Kassenbereich deutlich größeren Bedeutung von individuell ausgehandelten Rabattverträgen mit pharmazeutischen Herstellern resultiert.
Die Ausweitung des Herstellerrabattes nach § 130a SGB V wurde im Rahmen des AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) eingeführt. Die PKV kann Rabatte dann realisieren, wenn die Privatversicherten die Arzneimittelrechnung zur Erstattung bei ihrem PKV-Unternehmen oder die Beihilfeberechtigten sie bei ihrem Beilhilfeträger einreichen. Zum Einzug der Arzneimittelrabatte bei den pharmazeutischen Unternehmen haben PKV und Beihilfe die „Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH“ (ZESAR) gegründet.
Gesetzliche Arzneimittelrabatte und ihre Auswirkungen auf die Arzneimittelausgaben“
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