Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet für verschreibungspflichtige Medikamente im Durchschnitt fast 12 € mehr als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), vor allem da Privatversicherte in der Regel Anspruch auf die Bezahlung von Originalpräparaten haben. Gleichwohl verhalten sich immer mehr Privatpatienten kostenbewusster und entscheiden sich für wirkungsgleiche, aber preisgünstigere Präparate (Generika).
Dadurch hat sich der Kostenunterschied pro Arzneimittel-Verordnung zwischen PKV und GKV im Vergleich zu den Vorjahren verringert. Er betrug im Jahr 2008 noch 13,50 € und im Jahr 2007 14,51 €. Dies weist das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherung (WIP) in seiner aktuellen Studie zur Arzneimittelversorgung der Privatversicherten nach. Die Hauptursache für den Rückgang des Kostenunterschiedes ist der zunehmende Anteil an Generika in der privaten Krankenversicherung. Die Generikaquote in der PKV lag im Jahr 2009 bei 55,2 % und damit um 3,8 Prozentpunkte höher als im Jahr 2008 und 8,8 Prozentpunkte höher als 2007.
In der GKV beträgt die Generikaquote 89,9 %. Dort wurden allerdings mit Hilfe gesetzlicher Regelungen Patienten vielfach gezwungen, vom Original auf ein Generikum zu wechseln. Privatversicherte können dagegen entsprechend ihren Wünschen entweder ein preisgünstiges Generikum oder das Originalpräparat erhalten.
Die WIP-Analyse gibt einen umfassenden Überblick über das Verordnungs- und Umsatzprofil von Privatversicherten. Zudem untersucht sie die Bedeutung von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten und von neuen Arzneimitteln in der PKV. Es wird verdeutlicht, welche Medikamente Privatversicherte hauptsächlich erhalten und welche Medikamente maßgeblich für die Arzneimittelausgaben in der PKV verantwortlich sind.
Link zur Studie "Arzneimittelversorgung der Privatversicherten 2009 – Zahlen, Analysen, PKV-GKV-Vergleich"
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